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Buchsbaumzünsler

Autor: Frau Mugler
Artikel vom 07.08.2019

Buchsbäume nach Befall mit dem Buchsbaumzünsler richtig entsorgen

Aus gegebenem Anlass bitten wir Sie, die vom Zünsler befallenen Buchsbäume von Ihren Grabstätten nicht über unsere Grüngutcontainer zu entsorgen bzw. einfach in Papier gewickelt vor den Containern abzulegen.

Entsorgung muss gemäß der nachfolgend abgedruckten Pressemitteilung des Landratsamts Günzburg durchgeführt werden.


Pressemitteilung Nr. 152/2019

Buchsbäume nach Befall mit dem Buchsbaumzünsler richtig entsorgen In diesem Jahr sind besonders viele Buchsbäume mit der Raupe des Buchsbaumzünslers befallen. Normalerweise gehören Buchsbäume zu den Gartenabfällen, die über die Sammelstellen für Baum- und Strauchschnitt entsorgt werden können. Dies gilt aber nur dann, wenn keine Eier und Raupen des Buchsbaumzünslers an der Pflanze sind. An der Grüngutsammelstelle können sich aus befallenen Pflanzenteilen wieder Schmetterlinge entwickeln, die dann den Buchsbaumzünsler weiterverbreiten. Dies soll allerdings vermieden werden. Befallene Buchsbäume gehören deshalb nicht zu den Grüngutsammelstellen oder zur Kompostierungsanlage. Die Abfallberatung des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes empfiehlt, die befallenen Pflanzen in einem Plastiksack zu verpacken. Dieser kann entweder über die Restmülltonne oder als Restmüll bei allen Wertstoffhöfen mit Sperrmüll-containern entsorgt werden. Der Schädling kommt dann zusammen mit dem Buchsbaum in die Müllverbrennungs-anlage, wo er vernichtet wird. Abgabemöglichkeiten für mit dem Buchsbaumzünsler be-fallenen Pflanzen bestehen am Abfall- und Wertstoffzent-rum in Burgau sowie auf den Wertstoffhöfen in Burten-bach, Günzburg, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Krumbach, Leipheim, Offingen und Thannhausen. Die Entsorgung ist gebührenpflichtig. Ein Restmüllsack mit ca. 100 Litern Fassungsvermögen kostet auf den ge-nannten Wertstoffhöfen 4,00 €.

Günzburg, 3. Juni 2019

Landartsamt Günzburg

 

Thomann Pressereferent