Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG-Kötz
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Aktuelles: Verwaltungsgemeinschaft Kötz

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich willkommen in der
Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Herzlich willkommen in der
Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Herzlich willkommen in der
Verwaltungsgemeinschaft Kötz
Online Terminvergabe
Bürgerbüro
Aktuelles

Hauptbereich

Digitaler Bauantrag kommt zum 01.01.2024

Autor: Frau Briegel
Artikel vom 18.12.2023

Digitaler Bauantrag kommt zum 01.01.2024

Bauanträge können online beim Landratsamt Günzburg eingereicht werden. Landrat Reichhart spricht von einem großen Plus für die Bürgerinnen und Bürger

Der Landkreis Günzburg geht einen weiteren, wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung. Ab dem 1. Januar 2024 können Bauanträge einfach und unkompliziert digital eingereicht werden. Die Einreichung von Anträgen in Papierform ist weiterhin möglich. Eine wichtige Änderung dabei: Sowohl digital als in Papier sind die Anträge ab 01. Januar beim Landratsamt einzureichen, nicht mehr bei den Kommunen.

Mit dem digitalen Bauantrag wird nicht nur die Verwaltungsarbeit effizienter gestaltet, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern ein zeitgemäßer Service geboten. Mit dieser digitalen Lösung können Bauvorhaben schnell, einfach und papierlos auf den Weg gebracht werden. Es können alle Anträge und Anzeichen nach Bayerischer Bauordnung und Bayerischem Abgrabungsgesetz eingereicht werden, dazu gehören u.a. Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abbruchanzeigen und Abgrabungsanträge.

Die Vorteile des digitalen Bauantrags im Landkreis Günzburg sind vielfältig: Bauanträge können mit wenigen Klicks online eingereicht werden und durch die elektronische Einreichung entfällt der bisherige Gang zum Bauamt. Baupläne können direkt an den Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen gibt die Software zahlreiche Hilfestellungen, zum Beispiel listet sie die erforderlichen Bauvorlagen auf. So soll sichergestellt werden, dass Bauanträge sofort vollständig eingereicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger können den Status ihres Bauantrags online verfolgen und erhalten Benachrichtigungen über den Bearbeitungsstand. Auch die Stellungnahmen der Fachbehörden werden digital erfasst. Die Digitalisierung reduziert den Papierverbrauch und trägt damit zur Nachhaltigkeit bei.

Landrat Hans Reichhart unterstreicht die Bedeutung dieser digitalen Initiative und spricht von einem „großen Plus" für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Günzburg: „Die Einführung des digitalen Bauantrags ist ein wichtiger Schritt, um die Verwaltung im Landkreis Günzburg moderner und noch bürgerfreundlicher zu gestalten. Wir setzen damit auf zeitgemäße Technologien, um den Anforderungen unserer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden".

Mit der Einführung des digitalen Bauantrags stellt der Landkreis Günzburg erneut sein Engagement für eine fortschrittliche und serviceorientierte Verwaltung unter Beweis.

Mit der Aufnahme in die DBauV kommt es zu einer wichtigen Änderung für alle Antragsteller: Für Verfahren, in denen das Landratsamt Günzburg die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), sind sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge ab 1. Januar 2024 direkt beim Landratsamt Günzburg (Fachbereich Bauen und Wohnen, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg) zu stellen, nicht mehr bei der Kommune. Der digitale Bauantrag wird direkt beim Landratsamt Günzburg eingereicht. Die Gemeinde wird dann über den Eingang informiert und um ihr Einvernehmen gebeten.

Dies bringt voraussichtlich eine Verfahrensbeschleunigung mit sich: Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen. Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor bei diesen. Eine digitale Einreichung ist auch in diesen Fällen möglich, das Landratsamt leitet diese Anträge ohne Prüfung an die Kommune weiter.

Eine weitere Neuerung mit Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ist die Möglichkeit, durch Nutzung der sogenannten „Vorgangsauskunft“ jederzeit selbst Einsicht in die eingereichten Unterlagen und den Bearbeitungsstand mittels eines eigenen Zugangscodes nehmen zu können. Über den Zugangscode können auch fehlende Unterlagen über eine Upload-Funktion direkt in das Bauprogramm des Landratsamtes Günzburg hochgeladen werden.

Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschrift verzichtet wird, muss zur Legitimation eine so genannte Bayern-ID vorliegen.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter betont: „Die Digitalisierung ist eine große Chance - für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Kommunen. Denn Bauanträge können im digitalen Verfahren viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun weitere Behörden hinzukommen und damit bereits 73 Städte und Landratsämter in Bayern den digitalen Bauantrag anbieten. Bei weiteren 33 läuft der Probebetrieb. Zusammen sind das bereits deutlich mehr als zwei Drittel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind durchweg positiv: Insgesamt wurden bei den bisher teilnehmenden Ämtern bereits über 12.000 Bauanträge digital eingereicht“.   

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum digitalen Bauantrag und was sich zum 1. Januar 2024 ändert, sind unter www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/bauen-und-wohnen/digitaler-bauantrag zusammengefasst. Der entsprechende Zugang zur Online-Antragstellung wird ab Januar 2024 freigeschaltet.