Überprüfung der Wasserzähler durch den Hauseigentümer bzw. Mieter
Artikel vom
05.02.2020
Überprüfung der Wasserzähler durch den Hauseigentümer bzw. Mieter
Aus aktuellem Anlass bittet die Verwaltung die Hauseigentümer und Mieter regelmäßig (wöchentlich bzw. monatlich) ihre Wasserzähler zu überprüfen.
Bei der jährlichen Wasserablesung wird immer wieder festgestellt, dass größere Wasserverluste durch Wasserrohrbrüche und nicht intakte Überdurckventile an Heizanlagen, Regenwassernutzungsanlagen, Entkalkungsanlagen und Geräten auftreten. Dies ist sehr oft der Grund, warum der Wasserverbrauch gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist.
Der dadurch entstandene Schaden kann für die Hauseigentümer bzw. Mieter teuer werden, da für die verbrauchte Wassermenge nicht nur die Wassergebühren anfallen, sondern auch die Kanalgebühren zu entrichten sind.