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Verwaltungsgemeinschaft Kötz (Druckversion)

Die Gemeinschaftsversammlung

Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden und den ersten Bürgermeistern. Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Gemeindschaftsvorsitzende zuständig ist.

Mitglieder

http://www.vg-koetz.de//vg-koetz/gemeinschaftsversammlung