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Überschwemmungsgebiet der Kötz im Bereich des Landkreises Günzburg

Autor: Frau Mugler
Artikel vom 30.10.2019

Überschwemmungsgebiet der Kötz im Bereich des Landkreises Günzburg

in den Gemarkungen Autenried, Rieden und Großkötz

 

Das Landratsamt Günzburg hatte im Amtsblatt des Landratsamtes Günzburg vom 24.10.2019 due "vorläufige Sicherung" des Überschwemmungsgebietes der Kötz im Bereich des Landkreises Günzburg bekanntgemacht. Diese "vorläufige Sicherung" trat an Tag nach diesem Datum in Kraft und ist von Gesetz wegen auf 5 Jahre befristet.

Parallel hierzu wurde das Verfahren zur amtlichen Festsetzung durchgeführt. Aufgrund der eingegangenen Einwendungen wurde bei der Erörterungsversammlung am 05.08.2019 im Rathaus Kötz zugesagt, zusätzliche Erhebungen durchzuführen und die zugehörigen Karten dann ggf. anzupassen. Diese Maßnahmen können aber nicht mehr innerhalb der ursprünglichen Geltungsdauer der "vorläufigen Sicherung" durchgeführt werden.

Deshalb hat das Landratsamt Günzburg gemäß Art. 47 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - die Geltungsdauer der "vorläufigen Sicherung" durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Günzburg Nr. 40 vom 04.10.2019 um zwei Jahre verlängert.

 

Nähere Informationen sowie Pläne finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Günzburg unter folgendem Link:
Überschwemmungsgebiet der Kötz im Bereich des Landkreises Günzburg